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Mietpreisbremse in Brandenburg ab 01.01.2016

Ab 01.01.2016 ist die Mietpreisbremse für Brandenburg in Kraft getreten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse Brandenburg


In diesen Städten und Gemeinden in Brandenburg wird ab 01.01.2016 die Mietpreisbremse eingeführt:


  • Ahrensfelde
  • Bernau
  • Birkenwerder
  • Blankenfelde-Mahlow
  • Dallgow-Döberitz
  • Eichwalde
  • Erkner
  • Falkensee
  • Glienicke/Nordbahn
  • Großbeeren
  • Hennigsdorf
  • Hohen Neuendorf
  • Hoppegarten
  • Kleinmachnow
  • Königs Wusterhausen
  • Mühlenbecker Land
  • Neuenhagen
  • Nuthetal
  • Oranienburg
  • Panketal
  • Petershagen/Eggersdorf
  • Potsdam
  • Rangsdorf
  • Schönefeld
  • Schöneiche
  • Schulzendorf
  • Teltow
  • Velten
  • Werneuchen
  • Wildau
  • Zeuthen

 



Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein ab 01.12.2015

Ab 01.12.2015 ist die Mietpreisbremse für Schleswig-Holstein in Kraft getreten.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein


In diesen Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein ist ab 01.12.2015 die Mietpreisbremse eingeführt worden:


  • Landeshauptstadt Kiel
  • Norderstedt
  • Barsbüttel
  • Glinde
  • Halstenbek
  • Wentorf bei Hamburg
  • Sylt
  • Hörnum
  • Kampen
  • List
  • Wenningstedt-Braderup
  • Wyk auf Föhr





Mietpreisbremse in Bayern ab 01.08.2015

Ab 01.08.2015 tritt die Mietpreisbremse für 144 Städte und Gemeinden in Bayern in Kraft.

Die Mietpreisbremse greift bei neuen Mietverträgen für Wohnraum. Die Höhe der Kaltmiete ist auf 110 % der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Ausgenommen ist Wohnraum der nach dem 1. Oktober 2014 neu gebaut worden ist und Wohnraum der umfassend saniert und modernisiert worden ist. Eine Sanierung und Modernisierung ist umfassend, wenn eine Gleichstellung mit einem Neubau als gerechtfertigt erscheint.

Mieten, die bereits über der Höchstgrenze der Mietpreisbremse liegen, haben Bestandsschutz. Hat also der Vormieter bereits eine Miete gezahlt, die mehr als 110 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, darf der Vermieter diese Miethöhe auch vom Nachmieter verlangen.


Mietpreisbremse in Bayern ab 01.08.2015

In diesen Städten und Gemeinden in Bayern wird ab 01.08.2015 die Mietpreisbremse eingeführt:

Regierungsbezirk Oberbayern
Ingolstadt, München, Rosenheim

Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Bad Heilbrunn, Bad Tölz, Greiling, Icking, Wolfratshausen

Landkreis Berchtesgadener Land
Ainring, Bad Reichenhall, Bayrisch Gmain, Freilassing, Piding

Landkreis Dachau
Bergkirchen, Dachau, Haimhausen, Hilgertshausen-Tandern, Karlsfeld, Markt Indersdorf, Petershausen, Schwabhausen, Sulzemoos, Weichs

Landkreis Ebersberg
Anzing, Ebersberg, Egmating, Emmering, Forstinning, Frauenneuharting, Glonn, Grafing b. München, Hohenlinden, Kirchseeon, Markt Schwaben, Moosach, Pliening, Poing, Vaterstetten, Zorneding

Landkreis Eichstätt
Großmehring, Lenting

Landkreis Erding
Erding

Landkreis Freising
Allershausen, Attenkirchen, Eching, Fahrenzhausen, Freising, Haag a.d.Amper, Hallbergmoos, Kranzberg, Langenbach, Marzling, Moosburg a.d.Isar, Neufahrn b.Freising, Wolfersdorf, Zolling

Landkreis Fürstenfeldbruck
Egenhofen, Eichenau, Fürstenfeldbruck, Germering, Gröbenzell, Maisach, Olching, Puchheim, Schöngeising, Türkenfeld

Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Murnau a.Staffelsee

Landkreis Landsberg am Lech
Dießen am Ammersee, Eresing, Landsberg am Lech

Landkreis Miesbach
Holzkirchen, Irschenberg, Miesbach, Otterfing, Valley, Waakirchen

Landkreis Mühldorf a. Inn
Waldkraiburg

Landkreis München
Aschheim, Aying, Baierbrunn, Brunnthal, Feldkirchen, Garching b. München, Gräfelfing, Grasbrunn, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchheim b. München, Neubiberg, Neuried, Oberhaching, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg, Pullach i.Isartal, Putzbrunn, Sauerlach, Schäftlarn, Straßlach-Dingharting, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Neuburg a.d.Donau

Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm
Pfaffenhofen a.d.Ilm, Manching, Reichertshofen

Landkreis Rosenheim
Chiemsee, Kolbermoor

Landkreis Starnberg
Andechs, Berg, Feldafing, Gauting, Gilching, Herrsching a. Ammersee, Krailling, Pöcking, Seefeld, Starnberg, Tutzing, Weßling

Landkreis Traunstein
Surberg

Landkreis Weilheim-Schongau
Bernried am Starnberger See, Weilheim i.OB

Regierungsbezirk Niederbayern
Landshut, Landkreis Landshut, Altdorf

Regierungsbezirk Oberpfalz
Regensburg, Landkreis Regensburg, Neutraubling

Regierungsbezirk Oberfranken
Bayreuth

Regierungsbezirk Mittelfranken
Erlangen, Fürth, Nürnberg

Landkreis Erlangen-Höchstadt
Buckenhof

Regierungsbezirk Unterfranken
Aschaffenburg, Würzburg, Landkreis Aschaffenburg, Goldbach

Landkreis Würzburg
Gerbrunn

Regierungsbezirk Schwaben
Augsburg, Kempten (Allgäu), Landkreis Neu-Ulm, Neu-Ulm

Landkreis Oberallgäu
Oberstaufen




IMMOFUX verwendet Shariff Social-Media-Button für verbesserten Datenschutz

Ab sofort finden Sie bei IMMOFUX bei jedem Immobilienangebot und bei jedem redaktionellen Beitrag die Social-Media-Button zum bequemen Teilen auf Facebook, Google+ und Twitter. Wir verwenden hierfür die Shariff Technologie.


Social Media Button

 

Mit Shariff können Sie Social Media nutzen, ohne Ihre Privatsphäre unnötig aufs Spiel zu setzen. Das c't-Projekt Shariff ersetzt die üblichen Share-Buttons der Social Networks und schützt Ihr Surf-Verhalten vor neugierigen Blicken. Dennoch reicht ein einziger Klick auf den Button, um Informationen mit anderen zu teilen. Sie müssen hierfür nichts weiter unternehmen – wir haben uns bereits um alles gekümmert.

Shariff


Die üblichen Social-Media-Buttons übertragen die User-Daten bei jedem Seitenaufruf an Facebook & Co. und geben den sozialen Netzwerken genaue Auskunft über Ihr Surfverhalten (User Tracking). Dazu müssen Sie weder eingeloggt noch Mitglied des Netzwerks sein. Dagegen stellt ein Shariff-Button den direkten Kontakt zwischen Social Network und Besucher erst dann her, wenn letzterer aktiv auf den Share-Button klickt.

Damit verhindert Shariff, dass Sie auf jeder besuchten Seite eine digitale Spur hinterlassen und verbessert somit den Datenschutz.

Weitere Informationen finden Sie im Internet hier:

www.heise.de/ct/artikel/Shariff-Social-Media-Buttons-mit-Datenschutz-2467514.html

 




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